Rechtsprechung
AG Erfurt, 30.11.2001 - 28 C 765/00 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Erbrechtliche Qualifizierung von Gegenständen zur Führung eines angemessenen Haushaltes als Nachlassverbindlichkeit; Bewertung des Nachlasses eines verheirateten Erblassers; Hausrat und Nachlass; Einstufung eines PKW als Nachlassverbindlichkeit
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 1932 Abs. 1 S. 2; BGB § 2047 Abs. 1
Erbrechtliche Qualifizierung von Gegenständen zur Führung eines angemessenen Haushaltes als Nachlassverbindlichkeit; Bewertung des Nachlasses eines verheirateten Erblassers; Hausrat und Nachlass; Einstufung eines PKW als Nachlassverbindlichkeit - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- FamRZ 2002, 849
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 24.10.1990 - XII ZR 101/89
Verkündung des Urteils im Anschluß an Beweisaufnahme; Zustellung der …
Auszug aus AG Erfurt, 30.11.2001 - 28 C 765/00
Im Vordergrund steht also die gemeinschaftliche Nutzung zum Zwecke der Haushalts- und privaten Lebensführung, die deutlich überwiegen muß (BGH NJW 1991, 1547, 1552; OLG Oldenburg, FamRZ 1997, 942 ; OLG Karlsruhe, FamRZ 2001, 760). - OLG Karlsruhe, 03.04.2000 - 2 WF 111/99
Hausrat - Pkw - Alleineigentum eines Ehegatten
Auszug aus AG Erfurt, 30.11.2001 - 28 C 765/00
Im Vordergrund steht also die gemeinschaftliche Nutzung zum Zwecke der Haushalts- und privaten Lebensführung, die deutlich überwiegen muß (BGH NJW 1991, 1547, 1552; OLG Oldenburg, FamRZ 1997, 942 ; OLG Karlsruhe, FamRZ 2001, 760). - OLG Oldenburg, 22.07.1996 - 12 UF 106/96
Auszug aus AG Erfurt, 30.11.2001 - 28 C 765/00
Im Vordergrund steht also die gemeinschaftliche Nutzung zum Zwecke der Haushalts- und privaten Lebensführung, die deutlich überwiegen muß (BGH NJW 1991, 1547, 1552; OLG Oldenburg, FamRZ 1997, 942 ; OLG Karlsruhe, FamRZ 2001, 760).
- OLG Jena, 26.11.2013 - 9 W 568/13
Beglaubigte Abschrift des Erbscheins zum Nachweis der Erbfolge
Gleichwohl hat die Rechtsprechung zu dem früheren § 34 GBO, der einen ähnlichen Sachverhalt im Verhältnis zwischen Grundbuchamt und Registergericht regelte, Zweigstellen oder örtlich getrennte Abteilungen stets als dasselbe Gericht im Sinne dieser Regelung angesehen, im Wesentlichen mit dem Argument, dass räumliche Trennung bzw. räumliche Nähe schon aus Gründen der Rechtssicherheit keine geeigneten Kriterien für die Anwendung des § 34 GBO darstellen; es wäre nämlich aus Sicht des Rechtssuchenden stets ungewiss, wann eine räumliche Trennung groß genug ist, die Anwendbarkeit von § 34 GBO auszuschließen (KG, JW 1935, 3042, 3043; LG Saarbrücken NotBZ 2002, 462;… Otto in Hügel, GBO, 2. Aufl. Rn. 8 m.w.N. Dem folgt der Senat; es besteht auch kein Grund, in Bezug auf die Zulässigkeit der Bezugnahme in Fällen des § 35 GBO strengere Maßstäbe anzulegen (LG Landau MittBayNot 1990, 114 LS).